Overheads

Die Erhebung von Gemeinkostenzuschlägen für indirekte Projektkosten erweist sich als ein wichtiges Hemmnis bei der Planung von gemeinsamen Projekten mit Unternehmen und führt häufig zu Problemen bei Kooperationsverhandlungen. Dennoch decken die Einnahmen oft nur teilweise die tatsächlich anfallenden Gemeinkosten ab.

Private Partner zahlen höhere Overheads

Rund ein Drittel der Finanzmittel an Hochschulen kommt aus öffentlichen und privaten Drittmitteln. Die Bedeutung dieser Finanzierungsquelle hat damit in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen. Eingeworbene Mittel decken dabei die direkten Kosten geförderter Projekte ab, doch bei Zuschlägen für Verwaltungs- und andere Gemeinkosten gibt es große Unterschiede. Öffentliche Mittelgeber wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft gewähren beispielsweise eine Programmpauschale von 22 Prozent. Die frei verhandelbaren Overheadzuschläge bei Kooperationen mit der Wirtschaft und privaten Stiftungen liegen höher. Sie reichen von durchschnittlich 25,7 Prozent bei privaten Hochschulen bis zu 38,6 Prozent bei technischen Hochschulen.

Unterschiedliche Modelle bei Gemeinkosten

Die meisten Einrichtungen erheben hochschulweit gültige Gemeinkostensätze oder Sätze, die auf Grundlage einer Vollkostenrechnung projektspezifisch erhoben werden. Staatliche Hochschulen bevorzugen dabei das Modell eines einheitlichen Satzes, während private Einrichtungen häufiger projektspezifisch kalkulieren. Die Mehrheit der Hochschulen teilen die Einnahmen aus Gemeinkostenzuschlägen zwischen zentraler Verwaltung und Fachbereich gleichmäßig auf. Drei von vier staatlichen Hochschulen verteilen die Einnahmen auf diese Weise, bei privaten jedoch nur eine von vier.

Dilemma zwischen Marktfähigkeit und Finanzierung der Gemeinkosten

39 Prozent der Leiter von staatlichen Fachhochschulen sagen, dass Gemeinkostenzuschläge für ein marktübliches Angebot zu hoch sind. Bei staatlichen Universitäten sind es nur 17 Prozent. Private Hochschulen kennen dieses Problem hingegen nicht.

43 Prozent der Hochschulleiter berichten, dass die Erhebung von Gemeinkostenzuschlägen an den staatlichen Hochschulen häufig zu Problemen bei Kooperationsverhandlungen führt. Diese Probleme treten etwas seltener auf, wenn Gemeinkostenzuschläge projektspezifisch auf Vollkostenbasis erhoben werden. Private Hochschulen haben solche Probleme nur selten.

49 Prozent der Hochschulen können Gemeinkosten über die erhobenen Zuschläge nur teilweise abdecken. Das trifft auf staatliche wie private Hochschulen gleichermaßen zu.

27 Prozent der Leiter von staatlichen Hochschulen berichten, dass einige Kooperationsverhandlungen von staatlichen Hochschulen bereits an unterschiedlichen Vorstellungen zur Erhebung von Gemeinkostenzuschlägen gescheitert sind. Ein Drittel äußert zudem, dass die Overheadsätze weder bei Kooperationspartnern noch innerhalb der eigenen Hochschule auf Akzeptanz stoßen.